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Als Brustkrebspatientin hat man die Möglichkeit, eine „Minderung der Erwerbsfähigkeit“, im allgemeinen Sprachgebrauch als Schwerbehinderung bekannt, zu beantragen. Nicht, dass ich mich so fühlte, doch es gibt einen Freibetrag bei der Einkommenssteuer. Und den kann man ja mitnehmen. Der Antrag wird auf Anruf zugesandt. Da ich die Operationsergebnisse in Kopie zu Hause hatte, hatte ich Kopien davon mit dem Antrag eingereicht. Das war wohl ausreichend, denn ca. sechs Wochen später hatte ich meine Anerkennung auf 50%. Die Feststellung ist befristet auf fünf Jahre und wurde rückwirkend ab Operationstermin festgesetzt.
Einen Ausweis wollte ich mir aus Prinzip nicht ausstellen lassen. Eine Kopie des Bescheides hatte ich nachrichtlich meiner Personalstelle zukommen lassen. Gute Idee, denn nun habe ich fünf Tage mehr Urlaub pro Jahr. Allerdings bestanden die Kollegen auf einen Ausweis, weil darin die Befristung zu erkennen ist. Der Hinweis im Bescheid ist dafür nicht ausreichend. Also habe ich mir (schweren Herzens) einen Ausweis ausstellen lassen, der allerdings zu Hause im Schrank liegt. Ich kann mich nicht daran gewöhnen, mit einem Schwerbehindertenausweis in der Tasche herum zu laufen. Und mit 50% hat man eigentlich keine weiteren Vorteile oder Ermäßigungen.
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